Vorschriften und Gesetze für alle Hunde (Rasse- und Mischlingshunde)
- Alle Ersthundebesitzer müssen vor dem Kauf des Hundes den theoretischen Sachkundenachweis absolvieren.
- Hundebesitzer müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, welche die Hundehaltung einschliesst - Die Mindestdeckung muss eine Million Franken betragen.
- Jeder Hund muss im Alter von drei Monaten mit einem Chip gekennzeichnet sein
- Jeder Hund muss innerhalb von zehn Tagen nach Übernahme bei der Hundedatenbank ANIS registriert sein.
- Hunde die älter als drei Monate sind, müssen der Wohnortgemeinde innert zehn Tagen gemeldet werden. Jährlich ist eine Hundesteuer zu entrichten.
- Nach Übernahme des Hundes muss innert eines Jahres mit allen Hunden jeden Alters der praktische Sachkundenachweis erlangt werden.
- Diejenige Person, welche bei ANIS als Halter eingetragen ist, muss auch den theoretischen und/oder den praktischen Sachkundenachweis absolvieren.
Ausbildungsvorschriften für grosse oder massige Hunde, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind:
(Rassentypliste I: Schulterhöhe ab 45cm sowie einem Körpergewicht über 26 kg)
sehen Sie dazu auf der Homepage des Veterinäramtes Zürich unter folgendem Link nach:
hier sehen Sie, zu welchem Rassetyp ihr Hund gehört:
http://www.veta.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/veta/de/hunde/FoundMB.html
- Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes müssen vier Lektionen Welpenförderung absolviert werden.
- Im Alter von 16 Wochen bis 18 Monaten muss ein Junghundekurs über 10 Lektionen besucht werden, wobei der obligatorische Sachkundenachweis (Praxis) von 4 Lektionen angerechnet wird, d.h. in den 10 Lektionen Junghundekurs integriert ist.
- Wurde entweder die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht, muss zusätzlich ein Erziehungskurs über 10 Lektionen absolviert werden.
- Falls weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht wurden, müssen 20 Lektionen Erziehungskurs innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes absolviert werden.
Ich bin ausgebildete Hundetrainerin und vom BVet und TschV anerkannt. Damit bin ich befugt, alle obligatorischen Hundehalterkurse (Sachkundenachweis Theorie und Praxis) Welpenkurse, Junghunde- sowie Erziehungskurse für Rassetyp I (grosse massige Hunde), sowie Ausbildungen für Rassetyp II, nach Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen, zu erteilen. Meine Bewilligungs-Nummern lauten 08/0012 (BVet) und HAB-0144-ZH (VETA) und HAB-0219-ZH (VETA).
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Jeweils beim erstmaligen Besuch der oben erwähnten Kurse muss der Hundehalter Folgendes beachten: Personalausweis mitbringen. ANIS-Pet-Card des Hundes mitbringen. Mikrochip des Hundes wird abgelesen und kontrolliert. Die Kursbestätigung wird ausschliesslich auf diejenige Person ausgestellt, die den Kurs zusammen mit dem Hund besucht hat.
Kann trotz vollständig besuchtem Kurs keine Bestätigung ausgestellt werden, weil die Lernziele nicht erreicht wurden, wird dies dem Absolventen schriftlich begründet mit der Angabe, wie viele Lektionen nachzuholen sind.
Über die Seite "Kursangebot" können Sie sich über die aktuelle Kurse informieren.