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Obligatorische Hundekurse
Ausbildungspflicht im Kanton Zürich
Vorschriften und Gesetze für alle Hunde (Rasse- und Mischlingshunde, im Kanton Zürich wohnhaft)
Alle Hundebesitzer müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, welche die Hundehaltung einschliesst – Die Mindestdeckung muss eine Million Franken betragen.
- • Jeder Hund muss im Alter von drei Monaten mit einem Chip gekennzeichnet sein
- • Jeder Hund muss innerhalb von zehn Tagen nach Übernahme bei der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch, nicht mehr wie früher ANIS) registriert sein. Die Registrierung läuft über die Wohngemeinde. Jährlich ist eine Hundesteuer bei der Gemeinde zu entrichten.
- • Nach Übernahme einer grossen Hunderasse (Rassetyp 1, s.unten) muss innert 18 Monaten die Welpenschule (mind. 4 Lektionen) und der Junghundekurs (10 Lektionen) erlangt werden.
- • Diejenige Person, welche bei AMICUS (bei der Gemeinde) als Halter eingetragen ist, muss alle obligatorischen Hundehalterkurse (Welpen/Junghund/Erziehung) absolvieren und die Bestätigung der besuchten Kurse der Gemeinde abgeben.
Ausbildungsvorschriften für grosse oder massige Hunde, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind
(Rassentypliste I: Schulterhöhe ab 45cm sowie einem Körpergewicht über 16 kg) lesen Sie dazu auf der Homepage des Veterinäramtes Zürich unter folgendem Link nach.
- • Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes müssen vier Lektionen Welpenförderung absolviert werden.
- • Im Alter von 16 Wochen bis 18 Monaten muss ein Junghundekurs über 10 Lektionen besucht werden. Der SKN Praxis gibt es nicht mehr.
- • Wurde entweder die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht, muss zusätzlich ein Erziehungskurs von 20 Lektionen absolviert werden.
- • Falls weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht wurden, müssen ebenfalls mind. 20 Lektionen Erziehungskurs innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes absolviert werden.
Jeweils beim erstmaligen Besuch der oben erwähnten Kurse muss der Hundehalter Folgendes beachten: Personalausweis mitbringen. AMICUS-Anmeldebestätigung des Hundes mitbringen. Mikrochip des Hundes wird abgelesen und kontrolliert. Die Kursbestätigung wird ausschliesslich auf diejenige Person ausgestellt, die den Kurs zusammen mit dem Hund besucht hat.
Kann trotz vollständig besuchtem Kurs keine Bestätigung ausgestellt werden, weil die Lernziele nicht erreicht wurden, wird dies dem Absolventen schriftlich begründet mit der Angabe, wie viele Lektionen nachzuholen sind.
Über die Seite „Kursangebote“ können Sie sich über die aktuelle Kurse informieren.
Der Hundehalter ist dafür verantwortlich und in der Pflicht, seinen Hund ordnungsgemäss bei der Gemeinde und AMICUS anzumelden und die obligatorischen und notwendigen Kurse zu besuchen sowie die entsprechenden Kursbestätigungen der Gemeinde abzugeben!